Meine Kanzlei steht Ihnen insbesondere bei den nachstehenden Angelegenheiten zur Seite:
- Vertretung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (hierzu zählen auch Schmerzengeldansprüche)
- Vertretung bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Forderungen können Ihren Ursprung in verschiedensten Rechtsgrundlagen haben. Häufig handelt es sich um Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche¹. Im Vorfeld der gerichtlichen Durchsetzung gilt es zu prüfen, dass Ihre Forderung – nach wie vor – besteht. So können Forderungen etwa durch Verjährung zur Naturalobligation²) werden oder durch nachträgliche Änderung des Vertrages nicht mehr (zur Gänze) bestehen uvm.
Ich vertrete Sie sowohl bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderung, als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung. Ebenso vertrete ich Sie bei der Abwehr gegen Sie erhobener Forderungen.
¹) unter Gewährleistung versteht man die verschuldensunabhängige Haftung des Vertragspartners für Mängel einer erworbenen Sache. Es bestehen unterschiedliche Fristen bis wann ein Mangel (ab dem Zeitpunkt der Übergabe) geltend gemacht werden muss.
²) eine Naturalobligation ist eine nicht mehr gerichtlich durchsetzbare Schuld.