Meine Kanzlei steht Ihnen insbesondere bei den nachstehenden Angelegenheiten zur Seite:
- Beratung und Vertretung bei sämtlichen erforderlichen Schritten im Zuge der Übertragung einer Liegenschaft
- Erstellen von Dienstbarkeitsverträgen
- Durchsetzung der aus Ihrem Eigentum resultierenden Rechte (Nachbarschaftsstreitigkeiten, Unterlassungsansprüche etc.)
Jedes Rechtsgeschäft bei dem Eigentum an einer Liegenschaft übertragen wird (Kauf, Schenkung, Tausch etc.) will wohl überlegt sein und geht mit einer Vielzahl von regelungsbedürftigen Punkten einher (Gewährleistung, zu bezahlende Steuern, Bestehen/Einräumen von Dienstbarkeiten, Finanzierung etc.):
Informieren Sie sich vor dem Abschluss eines Kaufvertrages möglichst detailliert über den Zustand der Immobilie und sonstige Lasten. Bedenken Sie bei der Übergabe/Schenkung Ihrer Immobilie im Verwandtenkreis, dass Sie sich ein Fruchtgenussrecht¹ oder ein Wohnungsgebrauchsrecht² zurückbehalten können. Überlegen Sie sich in diesem Zusammenhang wer nach der Übergabe die (Erhaltungs-)Kosten für die Immobilie zu bezahlen hat.
Ich berate Sie im Vorfeld des Kaufs/Verkaufs oder der Schenkung Ihrer Immobilie, verfasse den hierfür notwendigen Vertrag und bringe die erforderlichen Anträge/Erklärungen bei Behörden ein, sodass eine reibungslose Übertragung Ihrer Liegenschaft gewährleistet ist.
Auch mit dem Eigentum an einer Liegenschaft sind zahlreiche rechtliche Fragen verbunden. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, baurechtlichen Angelegenheiten, Grenzstreitigkeiten etc. vertrete ich Sie sowohl bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Rechte, als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung.
¹) Ein Fruchtgenussrecht gibt Ihnen die Möglichkeit die übergebene Wohnung/das übergebene Haus unter Schonung der benutzten Substanz (weiterhin) ohne Einschränkungen zu benutzen und/oder Erträge daraus erzielen.
²) Bei einem Wohnungsgebrauchsrecht handelt es sich um das Recht, die Wohnung zum persönlichen Gebrauch zu benützen.