Bereits im Vorfeld der Ehe sollte man sich über die hiermit einhergehenden Verpflichtungen bewusst sein. Meine Kanzlei steht Ihnen insbesondere bei den nachstehenden Angelegenheiten zur Seite:
- Verfassen von Eheverträgen
- Vertretung in Ehe- und familienrechtlichen Angelegenheiten
- Insbesondere Vertretung im Scheidungsverfahren
Ich informiere Sie und kläre Sie anhand Ihrer Situation über den Sinn eines Ehevertrags auf. Auch im Falle einer Scheidung gilt es überlegt zu handeln. Auch wenn die Situation noch so verfahren erscheint, empfiehlt es sich oft dennoch eine einvernehmliche Scheidung vorzunehmen. Dies vor allem auf Grund von Zeit- und Kostenersparniss. Das Verfassen der Scheidungsfolgenvereinbarung¹) erfolgt durch meine Kanzlei, nach ausführlicher Beratung über die mit dieser einhergehenden Konsequenzen. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, bringe ich für Sie die Scheidungsklage bei Gericht ein und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer aus dem Familienrecht stammenden Ansprüche.
¹) Voraussetzung einer einvernehmlichen Scheidung ist unter anderem, dass Einigkeit über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (oder Schulden), Unterhaltspflichten, Obsorge und Kontaktrecht für gemeinsame Kinder erzielt wird. All dies wird in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt.