Meine Kanzlei steht Ihnen insbesondere bei den nachstehenden Angelegenheiten zur Seite:
- Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten des österreichischen Wohnungseigentumsrechts
- Verfassen von Wohnungseigentumsverträgen
- Anträge auf Ersetzung von Zustimmungen der übrigen Eigentümer bei Änderungen des eigenen Wohnungseigentumsobjekts
In Wohnungseigentumsanlagen trifft eine Vielzahl von (Mit-)Eigentümern aufeinander. Dementsprechend existieren auch viele Meinungen, was die Erhaltung/Nutzung oder Änderung von allgemeinen Teilen der Liegenschaft oder auch des eigenen Wohnungseigentumsobjekts betrifft. Insbesondere stellt sich oft die Frage der Kostentragung, etwa wenn es um die Sanierung allgemeiner Teile der Liegenschaft (z.B. Fenster oder Fassade) oder auch die Aufteilung von Betriebskosten geht. Bedenken Sie, dass auch „in den eigenen vier Wänden“ Änderungen nicht uneingeschränkt zulässig sind. Gewisse (Bau-)Vorhaben bedürfen der Zustimmung sämtlicher (Mit-)Eigentümer. Auch Widmungsänderungen sind nicht uneingeschränkt zulässig. Als Wohnungseigentümer unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und berate Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsgesetzes. Ebenso vertrete ich Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft.
Bereits im Zuge der Begründung von Wohnungseigentum unterstütze ich Sie und verfasse den Wohnungseigentumsvertrag. In diesem können Sie bereits – abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen – potentielle künftige Konfliktthemen regeln.