Rosengasse 15, 6060 Hall in Tirol

Verwaltungsrecht

Meine Kanzlei steht Ihnen insbesondere bei den nachstehenden Angelegenheiten zur Seite:

  • Vertretung vor österreichischen Behörden
  • Beratung in Angelegenheiten des österreichischen Verwaltungsrechts

Das Verwaltungsrecht ist umfangreich. Es reicht von A wie Abfallwirtschaftsgesetz bis Z wie Zollgesetz. Häufig begegnet es dem Bürger in Form der Straßenverkehrsordnung, wenn etwa ein „Strafzettel“ zugestellt wird.

Aber auch die (Tiroler) Bauordnung oder die Gewerbeordnung gilt es bei den jeweiligen Vorhaben stets zu beachten. Der jeweils zuständigen Behörde sind Vorhaben anzuzeigen bzw. gilt es entsprechende Bewilligungen (vorab) zu erwirken. Damit auch Sie Ihr jeweiliges Vorhaben realisieren können, informiere ich Sie über die einzuhaltenden Bestimmungen und vertrete Sie vor sämtlichen Behörden und Verwaltungsgerichten.